Einzeltherapie



Nach den beschriebenen probatorischen Sitzungen gibt es die Möglichkeit in Absprache mit Ihrem jeweiligen Kostenträger eine Einzeltherapie zu beginnen. Hierbei gibt es aktuell die Möglichkeiten einer Kurzzeittherapie mit bis zu 25 Stunden oder einer Langzeittherapie mit zunächst 60 Stunden zu vereinbaren. Die Ziele der Behandlung sollten dabei bereits in den probatorischen Sitzungen besprochen und vereinbart werden. Die Sitzungstermine sollten grundsätzlich nicht länger als eine Woche auseinander liegen und dauern jeweils 50 Minuten.

Innerhalb der Einzeltherapie arbeite ich auf der Basis der tiefenpsychologischen Theorien mit Ihnen. Dies beinhaltet zunächst die Festlegung eines Fokus der Behandlung. Hier können sowohl äußere Konflikte, wie bspw. Belastungserleben im beruflichen oder privaten Kontext, als auch innerseelische Konflikte im Mittelpunkt der Gespräche stehen. Von der vordergründigen Symptomebene beginnen wir die Erforschung von möglichen Ursachen, Zusammenhängen zu inneren Motiven und möglichen biografischen Hintergründen. Im Kontext der therapeutischen Zweierbeziehung erarbeiten wir gemeinsam Hypothesen über die Krankheitsentstehung hin zu Lösungs- und Veränderungsprozessen.

Meine Arbeit möchte ich einem hohen Standard an Qualitätssicherung unterlegen. Hierzu zählen regelmäßige Inter- sowie Supervisionen, qualifizierte Weiterbildungen und Integration verschiedener Methoden und Techniken. In einigen Fällen werden spezifische Interventionen eingeschlossen, wie bspw. Techniken aus den Bereichen von EMDR, dialektisch behavioraler Therapie oder übertragungsfokussierte Therapie unter Einbindung neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse und Forschung.

Für nähere Informationen oder die Vereinbarung eines ersten Termins nutzen Sie bitte mein Kontaktformular oder die telefonische Sprechzeit. Hier können wir alle aufkommenden Fragen gemeinsam klären.