Privatkassen & Beihilfestellen


Die Privatversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für eine Psychotherapie. Eine Bedingung für die Kostenübernahme ist in der Regel, dass die Behandlung durch einen approbierten Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich.

In welchem Ausmaß Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. So sind in bestimmten Tarifen nur Basisleistungen oder eine begrenzte Anzahl an Therapiestunden abgedeckt. Einige Privatversicherungen schließen psychotherapeutische Leistungen auch ganz aus.

Es empfiehlt sich frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen und den formalen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme (bspw. erforderliche Antragsformulare) bei Ihrer Versicherung einzuholen.


Beihilfestellen


Eine anteilige Kostenübernahme durch eine Beihilfestelle ist üblicherweise problemlos. Neben einer Beihilfeberechtigung besteht bei vielen Klienten ein zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz, durch den ebenfalls ein gewisser Prozentsatz der Psychotherapiekosten abgedeckt wird. Wird die psychotherapeutische Behandlung durch die Beihilfestelle befürwortet schließt sich die jeweilige private Krankenversicherung üblicherweise der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle, um die Bedingungen für eine Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Bei weiteren Fragen zur Kostenübernahme können Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail über das Kontaktformular erreichen.