Gesetzliche Versicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in aller Regel die Behandlungskosten einer Therapie bei einem Psychotherapeuten mit einem Abrechnungsvertrag. Hierzu bedarf es einem gesonderten Antragsverfahren bei den Krankenkassen. Der behandelnde Psychotherapeut mit Kassensitz stellt mit Ihnen gemeinsam diesen Antrag. Als Patient erhalten Sie dann eine Kostenbewilligung für eine vom Gutachter der Krankenkasse bestimmte Anzahl an Therapiestunden.
In Deutschland ist die Anzahl der Psychotherapeuten mit Abrechnungsverträgen (Kassensitz) beschränkt. Da die Zahl der Behandlungsplätze dadurch stark limitiert ist, kommt es zu sehr langen Wartezeiten. Bereits 2012 sprach die Bundespsychotherapeutenkammer von „unzumutbaren Wartezeiten“ und forderte die Gesundheitspolitik auf, die Versorgung psychisch kranker Menschen denen körperlich erkrankter gleichzustellen (nähere Infos: hier!).
Als Psychotherapeutische Praxis habe ich einen solchen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.